Die Grünliberale Fraktion konnte aufgrund ihres jungen Alters an der Totalrevision des GöV im Rahmen der Kommissionsarbeit der KUVE leider nicht mitwirken. Klammerbemerkung: und könnte es nach Nicht-Aufnahme in die KUVE in der aktuellen Legislatur auch weiterhin nicht tun. Klammer geschlossen. Dennoch erachten wir den Vorschlag für das totalrevidierte GöV als zielgerichtet, modern und den strategischen Zielen des Kantons Graubündens entsprechend. Dafür möchten wir uns bei Regierungsrat Cavigelli und seinem Team bedanken. Grazia fitg.
Insbesondere hervorheben möchte ich die vier folgenden Punkte:
Erstens: Die vollständige und möglichst rasche Umsetzung des Green Deals des Kantons Graubünden ist uns sehr wichtig. Mit dem neuen GöV wird auch die gesetzliche Grundlage für die Massnahmen des Green Deals KS.V-1.1 (Förderung öffentlicher Verkehr) sowie die Massnahme KS.V-1.2 (Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene) vom Green Deal gelegt. Ein erster kleiner, aber wichtiger Schritt.
Zweitens: Die im Gesetz vorgesehenen Förderbeitragsmöglichkeiten erachten wir insgesamt als modern und zielgerichtet. Sie werden uns allen helfen, unser gemeinsames Ziel «Netto Null Treibhausgasemission» bis 2050 zu erreichen. Insbesondere der Artikel 22, welcher Förderbeiträge für Massnahmen zur Vermeidung oder zur wesentlichen Reduktion des CO2-Ausstosses ermöglicht, sowie der Artikel 21, welcher Beiträge für neue Mobilitätsformen ermöglicht, werden uns helfen. Für den Tourismuskanton Graubünden besonders wichtig erachte ich zudem auch die Möglichkeit, welche uns Art. 18 zur Förderung touristischer Linien des öffentlichen Verkehrs künftig geben wird.
Drittens: Die Grünliberale Fraktion stützt die Intention der Regierung, dass die Finanzierung des Ortsverkehrs sauber und klar von Finanzierungen durch den Kanton getrennt wird, zumal für den vorhin erwähnten Artikel 22 eine Finanzierungsausnahme vorgesehen ist. Das heisst, dass mit dem GöV bspw. Elektrobusse im Ortsverkehr durch den Kanton künftig mitfinanziert werden können. Und sollte der Kanton in einer Ortschaft dringender Handlungsbedarf für zusätzlichen öV sehen und Bedarf entsprechend anmelden, so lässt die Formulierung von Art. 17, Abs. 4 meines Erachtens dies zu.
Viertens und letztens möchte ich hervorheben, dass wir es sehr wichtig erachten, dass das historische Erbe, welches im Kanton Graubünden «lagert», neu mit Art. 35 im Rahmen einer Leistungsvereinbarung gefördert werden kann. Mit dieser Regelung schafft man in diesem Bereich Klarheit, Rechtssicherheit und Transparenz. Man trägt auch dazu bei, dass das kulturhistorische Erbe des öffentlichen Verkehrs erhalten wird.
Abschliessend sei mir noch eine letzte Bemerkung gestattet: Zur mittelfristigen Planung und langfristigen Steuerung des Angebots werden im neuen GöV mit Artikel 5 die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. In Absatz 2 im letzten Satz wird erwähnt, dass «der Kanton dazu die Transportunternehmen einbeziehen kann». Ich hoffe fest und erwarte auch von der Regierung, dass aus diesem «kann» eine Tugend werden wird und die TU’s als Know-How Trägerinnen und Expertinnen des öffentlichen Verkehrs in die Erarbeitung von kantonalen öV-Konzepten entsprechend auch wirklich involviert werden. Gerne möchte ich die Regierung Anfragen, ob sie derselben Meinung ist?
Entsprechend bin ich und mit mir die GLP-Fraktion für Eintreten.
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