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  • Simon Rageth

Mein Votum zum neuen Gesetz über die digitale Verwaltung

Die Digitalisierung muss rasch und konsequent vorangetrieben werden. Darüber sind wir uns wohl, so höre ich es in den Eintretensvoten, einig. Mit einem digitalen Graubünden wird es noch attraktiver sein, in unserer peripheren Region zu leben. Oder negativer formuliert: Nur so können wir überhaupt mittel- und langfristig mit dem Rest der Schweiz im Hinblick auf die Standortattraktivität mithalten. Denn die Distanzen sind hier gross und digitale Dienstleistungen helfen diese Distanzen zu überwinden, und sie helfen, dass wir effizienter werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist eine solide Basis dazu. Ebenso wichtig wird unsere Debatte im Dezember zur „Strategie digitale Verwaltung Graubünden“ sein.


Später in dieser Debatte werden wir bei Artikel 4 noch einen Änderungsantrag der FDP besprechen, Grossrat Hohl hat es in seinem Votum angekündet. Ich möchte dazu jetzt schon Stellung beziehen, um nicht noch ein zweites Mal das Wort zu ergreifen. Ich möchte mich bei der FDP-Fraktion für ihren Änderungsantrag bedanken. Dieser vereinfacht das Gesetz. Inhaltlich ändern wir nicht viel, aber mit der Formulierung der FDP zeigen wir rein sprachlich besser und konsequenter, in welche Richtung wir gehen möchten. Wir setzen damit das richtige Zeichen. In Zukunft müssen Dienstleistungen digital abgewickelt werden, die „Ich drucke aus - hole den Stempel – mache eine Unterschrift – und sende das Ganze retour - Mentalität“ müssen wir überwinden. Wenn es nach mir geht, lieber heute als morgen. Ich als Bürger möchte heute online eine Wohnsitzbestätigung bestellen und diese sofort erhalten. Heute muss ich – zumindest in diesem Fall auf Gemeindeebene - online oder per Telefon schauen, wann der entsprechende Schalter geöffnet hat, dann muss ich schauen, dass ich mir ein Zeitfenster freischaufeln kann, um zum Schalter zu gehen. Sehr ineffizient.


Klar ist: nicht jeder kann heute online-Dienstleistungen durchführen, ich denke da auch an meine Eltern, an insbesondere ältere Personen generell, für welche online-Dienstleistungen heute teilweise eine Herausforderung und Hürde darstellen. Doch ich sehe nicht die online-Dienstleistungen als Problem, sondern die Kompetenz der entsprechenden Personen, an welcher gearbeitet und welche erlernt werden muss. Und so lange diese Personen analog durch das Leben kommen, haben sie keinen oder wenig Anreiz, digital zu lernen. Es darf doch nicht sein, dass der vorgeschlagene Satz im Art. 4 Abs. 3 lautend „Sie sorgen dafür, dass Dienstleistungen weiterhin in nicht-digitaler Form zur Verfügung stehen“ in einem neuen, modernen Gesetz mit dem Titel „digitale Verwaltung“ steht. Ich sehe da einen grundsätzlichen Widerspruch. Damit würden wir ein falsches Zeichen setzen, nämlich dass wir auch weiterhin analog arbeiten wollen. Wenn wir Prozesse online und analog anbieten, dann haben wir maximale Ineffizienz. Mit der Formulierung der FDP tragen wir den Bedürfnissen von Personen, welche die entsprechenden digitalen Kompetenzen noch nicht haben, trotzdem und wortwörtlich „angemessen“ Rechnung.


Entsprechend nochmals mein herzlicher Dank an die FDP für diesen wichtigen und pragmatischen Änderungsantrag, welchen wir später beraten und welchen ich und mit mir die Mehrheit der GLP-Fraktion selbstverständlich unterstützen werden. Und herzlichen Dank an die Verantwortlichen, welche diesen Gesetzesentwurf erarbeitet haben.


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