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Mein Votum zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr

  • Autorenbild: Simon Rageth
    Simon Rageth
  • 22. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Ich anerkenne den Umstand, dass die unbefristete Steuerermässigung von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb ein Ende haben muss, um die Finanzierung der Strassen langfristig weiterhin mehrheitlich über die Verkehrssteuer finanzieren zu können. Auch unbestritten ist meinerseits, dass die Strassenfinanzierung über die Verkehrssteuer zu erfolgen hat und so dem Verbraucherprinzip gefolgt wird. Ebenso ist für mich und die GLP die Ökologisierung der Verkehrssteuer zentral. Ich möchte aber keinen Hehl daraus machen, dass wir uns eine stärkere Ökologisierung gewünscht hätten. Jedenfalls: Ich kann damit leben, dass die Steuerermässigung für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb kleiner wird. Ich bin mit der vorliegenden Totalrevision nicht gänzlich glücklich, zumal aber indirekt eine Forderung der GLP aus der Vernehmlassung, die Erhöhung des Bonus für emissionsarme Fahrzeuge berücksichtigt wurde, kann ich der Totalrevision dieses Gesetzes zustimmen.

Trotzdem möchte ich drei Punkte festhalten.


Erstens

Aktuell trägt der Sektor Verkehr 33,5 Prozent zum gesamten Treibhausgas-Ausstoss in der Schweiz bei. Motorfahrzeuge ohne CO2-Ausstoss sind notwendig, um die CO2-Emission im Verkehrssektor deutlich zu senken. Solange fossile Treibstoffe ihre Klima und Umweltkosten nicht vollständig einpreisen, sollten Elektrofahrzeuge nicht gleich belastet werden. Entsprechend ist es wichtig, dass Motorfahrzeuge ohne CO2-Ausstoss weiterhin mit Anreizen gefördert werden. Zumal der Anteil Elektrofahrzeuge in der Schweiz erst etwas über 5.2 Prozent liegt, kommt die verstärkte Besteuerung dieser Fahrzeuge eher früh. Ich hoffe fest, dass die dafür im Gesetz vorgesehenen acht Jahre den Anteil Elektrofahrzeuge weiter und massgebend erhöhen.


Zweitens

Es ist wie eben erwähnt unklar bzw. mit einer Hoffnung verbunden, dass sich der Anteil Elektrofahrzeugen gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sich in den kommenden Jahren positiv entwickeln wird. Die Ermässigung soll möglichst gelten, bis diese Fahrzeuge einen 50%-Anteil haben. Entsprechend bin ich mit der Flexibilisierung, welche sowohl von Kommissionsmehr- wie Minderheit betreffend den Art. 11 Abs. 2 vorgeschlagen ist, einverstanden. Ob sich Graubünden dann mit einem 50%-Anteil zufriedengeben soll, wenn es irgendwann einmal so ist, müssen wir zu einem späteren Zeitpunkt beraten.


Drittens

Wir werden nicht darum herumkommen, den Bonus für emissionsarme Fahrzeuge oder später vielleicht auch einen allfälligen Malus für Motorfahrzeuge mit CO2-Ausstoss zu gegebener Zeit wieder diskutieren. Die vorliegende Botschaft ist voll von Konjunktiven. Beispielsweise auf Seite 489 oben. Da lese ich “Diese technologischen Fortschritte und Marktinnovationen werden höchstwahrscheinlich dazu führen, dass ... und weiter... Laut der Prognose der EBP werden im Kanton Graubünden voraussichtlich bereits im Jahr 2035 die Hälfte der Fahrzeuge einen Elektroantrieb haben...” und so weiter. Ich möchte dies nicht als Kritik verstanden haben. Doch wir sehen, es ist unklar, wie die Entwicklung der emissionsarmen Fahrzeuge weitergeht, entsprechend werden wir diese Entwicklung genau beobachten und zu einem späteren Zeitpunkt neu, wahrscheinlich mit einer Teilrevision, wieder beurteilen müssen.

 
 
 

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