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  • Simon Rageth

In der Heimat nicht mitbestimmen dürfen

Die lauten Töne rund um die Grossratswahlen von Mitte Mai sind verklungen, die letzten Plakate sind wieder entfernt. Für mich als Kandidat der Grünliberalen Partei Graubünden bleiben viele neue Erfahrungen und Erinnerungen. Was mir noch immer im Ohr nachhallt, ist ein Dialog mit einem guten Bekannten aus der Nachbarschaft. Der Wortlaut war in etwa wie folgt: “Gell, vergiss nicht, mich auf den Wahlzettel zu schreiben” - “Kann ich nicht, ich bin nicht Schweizer, sondern Italiener und darf nicht wählen!” - “Das kann doch nicht sein”, denke ich mir. Der gut 40-jährige Bekannte aus meiner Nachbarschaft muss doch Schweizer sein. Er ist hier geboren, ist hier aufgewachsen, besuchte unsere Schulen, spricht Bündner Dialekt, hat eine Bündnerin geheiratet, seine beiden Kinder gehen hier zur Schule und er arbeitet beim Kanton. Viel integrierter kann man nicht sein. Nur eines fehlt ihm, der rote Pass, welcher ihm die Möglichkeit gäbe, in seiner Heimat Graubünden mitzubestimmen und mitzuwählen. Da frage ich doch gleich: “Weshalb lässt du dich nicht einbürgern?” - “Das kostet mir zu viel, ich habe die Einbürgerung deshalb nicht beantragt.” „Schade“, denke ich mir, da gibt es keine Stimme zu holen.

Schade für unsere Gesellschaft

Doch schade ist dies nicht nur aus meiner persönlichen, sondern insbesondere auch aus der gesellschaftlichen Perspektive. Unabhängig davon, ob er es sich nicht leisten kann oder will, ob er es gar nicht möchte oder ob er einfach zu träge war, die Beantragung einzureichen. Fakt ist: Wir haben unter uns Schweizerinnen und Schweizern uns gleichgesinnte und sich nicht differenzierende Personen, welche nicht mitbestimmen können.

Der Bekannte aus meiner Nachbarschaft ist nicht die einzige Person in meinem Umfeld, welcher es genauso geht. Gegen Aussen Schweizer, auf dem Papier Ausländer. Gemäss Bundesamt für Statistik lebten im Jahr 2020 2.2 Millionen “Ausländerinnen und Ausländer” in der Schweiz. Dies entspricht etwa einem Viertel der Schweizer Bevölkerung. Rund die Hälfte von ihnen, gut eine Million Menschen, kommen aus nahe gelegenen Staaten wie Deutschland, Italien, Frankreich oder Portugal. Ich frage mich da: Wie viele dieser über zwei Millionen Menschen müssten eigentlich Schweizer sein, da sie seit Geburt unter uns wohnen, vollständig integriert sind und die Schweiz als ihre Heimat bezeichnen? Darf man in diesem Zusammenhang überhaupt noch von “Ausländer” sprechen, oder wäre nicht der Begriff “Nichteingebürgerte” der richtige? Ich meine: Die Schweiz ist ein Einwanderungsland, wir haben eine internationalisierte Wirtschaft und eine hohe Mobilität innerhalb des Landes. In einer freien und selbstbestimmten Schweiz sollen diejenigen mitentscheiden dürfen, die von politischen Entscheidungen betroffen sind. Und zwar insbesondere dann, wenn diese Menschen unsere Werte vertreten und leben.

Mitbestimmung sollten wir mit vielen Menschen teilen

2017 haben wir zwar per Volksabstimmung über die “erleichterte Einbürgerung” abgestimmt und diese auch mit 60,4 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Diese Einbürgerungspraxis gilt insbesondere für junge Menschen. Doch reicht das aus? Darf es sein, dass meine gänzlich integrierten Mitmenschen nicht an Wahlen teilnehmen dürfen und von Abstimmungen fernbleiben? Mit dieser Haltung setzen wir “Schweizerinnen und Schweizer” Gräben, wir verhindern damit eine gänzliche Integration dieser bereits integrierten Menschen. Doch unser Ziel sollte sein, die Mitbestimmung mit vielen Menschen zu teilen, wenn diese in unsere Gesellschaft passen. So leben wir Demokratie. Einige Gemeinden in Graubünden üben diese Mitsprache bereits aus und machen von der Möglichkeit Gebrauch, auf Gemeindeebene das Abstimmungsrecht von Ausländern zuzulassen. Wer im Dorf integriert ist, Steuern zahlt, etc., der soll auch im Dorf mitbestimmen dürfen. Ein Beispiel auf kommunaler Ebene, wo dieses Mitspracherecht für Ausländer gelebt wird, ist Fideris. Die beiden Kantone Jura und Neuenburg haben diese Mitsprache sogar auf kantonaler Ebene eingeführt. Für mich ist klar: wenn jemand hier geboren ist, hier zur Schule ging und unsere Sprache spricht, dann soll er dieses Privileg der Mitbestimmung bekommen.


(Dieser Beitrag erschien am 8. Juni 2022 als Gastkommentar im Bündner Tagblatt)


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