Mein Votum zum Auftrag Rageth betreffend maximale Nutzung kantonaler Sportinfrastruktur
- Simon Rageth
- 29. Aug.
- 4 Min. Lesezeit
Mein Anliegen, das ich mit diesem Vorstoss in den Grossen Rat trage, ist eigentlich ganz trivial: Ich möchte, dass im Zusammenhang mit der Erstellung von kantonaler Sportinfrastruktur A mit B spricht. Nicht mehr und nicht weniger. A ist der Kanton, und B ist der Sport. Entsprechend könnte man meinen, dass dieser Vorstoss unnötig ist. Ist er aber nicht. Denn sowohl in der Antwort auf eine entsprechende Frage anlässlich der Fragestunde in der Dezembersession, in der nachfolgenden Korrespondenz zwischen mir und der Regierung sowie nun in der Antwort der Regierung auf diesen Vorstoss, bekomme ich immer und immer wieder mitgeteilt: “Miar hen kai Bock”. Oder wie es die Regierung nennt: “Es gibt keine gesetzliche Grundlage”. Hohe Regierung, ich bin kein Jurist, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass sie, wenn sie Sportinfrastruktur erstellen und mit Sportverantwortlichen sprechen wollen würden, was nicht der Fall ist, es keine gesetzliche Grundlage dazu benötigt. Bestätigt bekomme ich meinen Eindruck, dass die Regierung und/oder die Verwaltung eben einfach keine Lust hat, übrigens auch in Gesprächen mit verschiedenen Personen, die noch viel tiefer reinsehen als ich.
Aus meiner Sicht muss es doch eine Selbstverständlichkeit sein, dass eine Schulsportanlage, auch wenn die Schule ganz klar erste Priorität ist, dass eine solche Anlage möglichst optimal auch für den Vereins- und Breitensport funktionieren muss und entsprechend konzipiert wird. Sehr gut hat dies beispielsweise die Stadt Chur mit der Erstellung der Sportanlage Fortuna gemacht. Beispielsweise wurde der Bündner Unihockey Verband eng in das Projekt einbezogen. Manche Anliegen des Sportes wurden berücksichtigt, manche nicht, und die Halle funktioniert heute für den Sport hervorragend.
Mir geht es insbesondere darum, dass mit Steuermitteln erstellte Infrastruktur – zumal diese für die nächsten 50-60 Jahre erstellt wird - für die Bevölkerung einen maximalen Nutzen generieren. Schulsportanlagen werden in einer einfachen Milchbuchrechnung potenziell ca. 2000 Stunden für den Schulsport und 1500 Stunden für Vereinssport oder Sonstiges verwendet. Ganz grob also 60 Prozent Schule - 40 Prozent Vereinssport. Es ist also wichtig und im Sinne des Steuerzahlers, dass Schulsportanlagen auch für ausserschulische Nutzung geeignet sind. Und damit dies eben optimal der Fall ist, müssen die Bedürfnisse des Sportes, der späteren Nutzer, systematisch erhoben werden, indem beispielsweise mit graubündenSport und/oder lokalen Sportvereinen und/oder der Standortgemeinde gesprochen wird, was heute nicht der Fall ist.
Was ich erreichen möchte: Wenn ein entsprechendes Sport-Hochbauprojekt umgesetzt wird, so soll der Kanton wissen, welches die Bedürfnisse des Sportes sind. Denn nur wenn dieses Wissen vorhanden ist, kann das Bedürfnis auch ins Projekt einfliessen. Ich habe im Vorstoss bewusst offengelassen, ob der Kanton, die Standortgemeinde oder sonst wer dies finanziert.
Nun zur Antwort der Regierung, welche mich gewaltig triggert, da sie nur teilweise auf mein Anliegen eingeht, dieses vielleicht gar nicht verstanden hat oder Argumente bringt, die nichts zur Sache tun:
Erstens. Die Regierung schreibt in der Antwort “Die Bereitstellung von Sportinfrastruktur ist Aufgabe der Gemeinde”: Das stimmt, hohe Regierung. Jedoch sollten doch Synergien erzielt werden, wenn für die nächsten 50-60 Jahre gebaut wird, um Steuermittel optimal einzusetzen. Und wenn es keine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung gibt, dann sagt der Vorstoss ja gerade, dass dann irgendjemand mitfinanzieren soll, der das Bedürfnis hat.
Zweitens. Die Regierung schreibt in der Antwort “Es wäre stossend, wenn Standortgemeinden kantonaler Bildungsstätten ihre Aufgabe und die damit verbundenen Kosten im Bereich der Sportinfrastruktur an den Kanton übertragen könnten, während dies allen übrigen Gemeinden verwehrt bleibt”. Hohe Regierung, Auftrag nicht richtig gelesen. Dies fordert der Auftrag gar nicht. Der Auftrag fordert im dritten Antrag wortwörtlich “bei allfälligen substanziellen Mehrkosten Dritten die Möglichkeit einzuräumen, sich finanziell zu beteiligen.”
Drittens. Die Regierung schreibt in der Antwort “Die Anliegen der Vereine können bereits im Rahmen des bestehenden Verfahrens in die Planung einfliessen”. Das stimmt leider nur teilweise. Grundsätzlich können die Vereine dies, aber nur zufällig. Nämlich nur dann, wenn der Verein Kenntnis hat, dass es ein Projekt gibt. GraubündenSport wird heute beispielsweise nicht einbezogen, wenn Sportinfrastruktur erstellt wird, so viel zum Stellenwert des Sportes.
Viertens. Die Regierung schreibt in der Antwort “Infrastrukturelle Anliegen werden über die zuständige Betriebsleitung in die jeweilige Projektgruppe eingebracht; der abschliessende Entscheid obliegt nach Prüfung der zuständigen kantonalen Stelle”: Das stimmt, aber Bedürfnisse kommen eben wie erwähnt nur zufällig ins Projekt.
Fünftens. Die Regierung schreibt in der Antwort “Ein aktives, systematisches Abholen der Vereinsbedürfnisse durch den Kanton ist weder Aufgabe des Kantons noch praktikabel. Angesichts der grossen Zahl von Vereinen mit sehr unterschiedlichen, je nach Sportart stark variierenden Anliegen würde ein solches Vorgehen einen unverhältnismässigen administrativen Aufwand verursachen”. Ganz ehrlich, auch dies heisst auf gut Bündner Deutsch schlicht “Miar hen kai Bock”. Eine solche Bedürfniserhebung lässt sich auch pragmatisch umsetzen und ich hoffe fest, dass es auch bei einer pragmatischen Umsetzung bleibt, falls der Vorstoss überwiesen wird. Ich möchte kein Bürokratiemonster eröffnen und ich bin überzeugt, das wird es auch nicht. Etwas mehr Aufwand wird es sein, doch wenn für x Millionen eine Infrastruktur für die nächsten 50-60 Jahre erstellt wird, dann muss dies drinliegen.
Und sechsten, auch dieser Satz triggert mich gewaltig in der Antwort der Regierung, da steht “Es liegt an den Vereinen beziehungsweise den Standortgemeinden, ihre Anliegen von sich aus und rechtzeitig einzubringen”: Hohe Regierung, dieser Satz lässt tief blicken in die Haltung der Regierung. Dies heisst nichts anderes als “Die Bedürfnisse des Sportes gehen uns bei der Erstellung von Sportinfrastruktur nichts an.”
Und noch ein letzter Punkt meinerseits: Wenn man Infrastruktur erstellt, so muss man doch die Bedürfnisse der späteren Nutzer kennen. Eine Zielgruppe, die Hauptzielgruppe, ist die Schule, die andere Zielgruppe ist eben der Sport. Wenn nun eben Bedürfnisse der späteren Nutzer, des Sportes, frühzeitig und systematisch ebenfalls in Sportinfrastrukturprojekte einfliessen, hilft dies auch, später betriebliche Abläufe zu optimieren, was den Betrieb vielleicht sogar günstiger macht.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte sie eingehend, diesen Vorstoss zu überweisen, damit wir Synergien erzielen, Steuermittel optimal einsetzen und Bedürfnisse des Sportes kennen lernen.

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