Maximale Nutzung kantonaler Sportinfrastruktur
- Simon Rageth
- 23. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Anlässlich der Aprilsession 2026 habe ich gemeinsam mit 51 Mitunterzeichnenden folgenden Auftrag eingereicht: Auftrag Rageth betreffend Maximale Nutzung kantonaler Sportinfrastruktur: Bedürfnisse von Vereinen systematisch einbeziehen
Aktuell werden bei Bauten kantonaler, schulischer Sportinfrastruktur die Bedürfnisse von Sportvereinen nicht abgeholt. Gemäss Auskunft in der Fragestunde in der Dezembersession 2025 bestehe dazu keine gesetzliche Grundlage. Und weiter: „Explizite Investitionen zur Abdeckung der Bedürfnisse der Vereine darf der Kanton jedoch nicht tätigen, weshalb auch ein aktives Abholen der Bedürfnisse nicht vorgesehen ist.“
Mit dieser Praxis wird die Chance vertan, dass mit Steuergeldern finanzierte Sportinfrastruktur einen maximalen Nutzen generieren und Synergien erzielt werden. Sportinfrastrukturen verursachen hohe Bau- und Betriebskosten, weshalb eine gemeinsame Nutzung durch Schulen, Vereine sowie die Bevölkerung und damit eine gute Auslastung anzustreben ist. Öffentlich finanzierte Anlagen sollten möglichst effizient genutzt werden – die ergänzende Belegung von Schulsportstätten durch Vereine abends ab ca. 17.30 Uhr oder an Wochenenden trägt dazu bei. Damit eine ausserschulische Nutzung möglich ist, ist es wichtig, dass entsprechende Funktionalitäten/Bedürfnisse bei der Erstellung einer Sportinfrastruktur mitberücksichtigt werden.
Wenn diese Bedürfnisse für ausserschulische Nutzung bei den Sportvereinen oder Sportfachstellen abgeholt werden, können kostenneutrale Optimierungen vorgenommen und teure Nachrüstungen vermieden werden. Falls wesentliche Mehrkosten ermittelt werden, kann geprüft werden, ob diese gegebenenfalls von Dritten (Sportvereine und/oder Standortgemeinde) getragen werden. Erfolgt dieser Schritt, so kann sichergestellt werden, dass ein maximaler Nutzen für mit Steuermittel erstellte Sportinfrastruktur generiert wird.
Die Unterzeichnenden anerkennen, dass die Schule jederzeit Priorität in der Nutzung schulischer Infrastruktur hat und dass der Kanton für ausserschulische Nutzung keine Investitionen tätigen muss
Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung,
bei allen aktuellen und zukünftigen, kantonalen Sportinfrastrukturprojekten sicherzustellen, dass die Bedürfnisse von Sportvereinen frühzeitig und verbindlich erhoben werden.
ein standardisiertes Verfahren für die Bedarfserhebungen zu entwickeln, das transparent dokumentiert wird.
bei allfälligen, substanziellen Mehrkosten Dritten die Möglichkeit einzuräumen, sich finanziell zu beteiligen.
falls notwendig dem Grossen Rat gesetzliche Anpassungen vorzulegen.


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